Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstige abweichende Vereinbarungen
gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Sofern bereits bei der Anfrage oder bei der Bestellung andere
Bedingungen des Käufers bekannt gegeben wurden, gelten diese hiermit als
widersprochen.
Unsere Angebote sind, sofern sie keine andere
Frist ausweisen für 90 Tage, vom Angebotsdatum an gerechnet, gültig. Für
Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
Ihre Aufträge
werden rechtsgültig durch unsere Bestätigung, deren Inhalt für das
Vertragsverhältnis allein maßgebend ist. Telefonische oder mündliche
Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern bedürfen zur
Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Preise
gelten ab Werk und schließen die Nebenkosten (Fracht, Porto,
Verpackung, Versicherung) auch bei Teillieferungen nicht ein. Die Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des üblichen Bankzinses für
Kontokorrentschulden berechnet. Bei Zahlungen mit Wechsel, Schecks oder
anderen Anweisungspapieren fallen die Kosten für Diskontierung und
Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel und Schecks gelten außerdem erst
nach Einlösung als Zahlung. Kommt ein Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umständen bekannt,
die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird unsere gesamte
Restforderung sofort fällig. Wir sind berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder bei weiteren Lieferungen Sicherheiten bzw.
Vorauszahlung zu verlangen. Entstehende Kosten für den Einzug von
Forderungen sind vom Käufer zu tragen.
Der Versand erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Sendung an Post,
Bahn oder Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
Mängelrügen
werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt.
Falls die Ware nachweislich von uns fehlerhaft geliefert wurde, wird
gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke, die sich im Originalzustand
befinden und ordnungsgemäß verpackt sein müssen, frachtfreier und
kostenloser Ersatz geliefert. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers
sind ausgeschlossen, besonders solche auf Wandlung oder Minderung oder
auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - auch von solchen, die
außerhalb des Liefergegenstandes entstanden sind, sogenannte mittelbare
Schäden an Personen oder Sachen, durch Produktionsausfall oder
entgangenen Gewinn.
Auftragsannullierung oder -änderung nach
erfolgter Annahme des Auftrages setzt unsere schriftliche Zustimmung
voraus. Bereits gefertigte und sich in der Fertigung befindliche Teile
sowie speziell zur Ausführung eines Auftrages erstellte Gegenstände
werden von uns in Rechnung gestellt.
Unsere Lieferzeitangaben
erfolgen nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung unserer jeweiligen
Liefersituation und Produktionsmöglichkeiten. Soweit die Lieferung nicht
ab Lager erfolgt, müssen die Lieferfristen im einzelnen abgesprochen
werden, wobei unsere schriftliche Bestätigung maßgebend ist.
Die
Verzögerung der Lieferung durch Umstände, die von uns nicht zu vertreten
sind, wie Streik, Brand, Rohstoffmangel oder andere Betriebsstörungen,
die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen oder
wesentlich erschweren, berechtigen uns, die Lieferfrist um die Dauer der
Verzögerung auszudehnen.
Bei Abrufaufträgen, die nicht innerhalb
von 3 Monaten abgerufen werden, sind wir berechtigt, auf sofortiger
Abnahme zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen
ist eine Abmahnung notwendig.
Gelieferte Ware bleibt bis zur
völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger Forderungen aus
früheren Lieferungen unser Eigentum. Sie darf weder verpfändet noch
übereignet werden. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
verbunden, so tritt der Käufer sein Eigentum bzw. Miteigentum an dem
neuen Gegenstand im Augenblick der Entstehung an uns ab. Verkauft der
Abnehmer die gelieferte Ware, so tritt er bis zur völligen Bezahlung
aller uns zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten im Augenblick
der Entstehung der Gegenstand an uns ab.
Erfüllungsort für alle aus
dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist 58119 Hagen.
Gerichtsstand - auch Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess - ist das für
Hagen zuständige Gericht.
Dem Vertrag liegt ausschließlich deutsches Recht zugrunde.
Sollte
eine der vorgenannten Bestimmungen durch schriftliche Vereinbarung
aufgehoben oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so bleibt die
Gültigkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der
rechtsunwirksamen Bestimmung soll eine bei sinngemäßer Vertragsauslegung
zulässige gültige Bestimmung treten.
quada V+F® Laserschweißdraht GmbH - Bachstraße 19 - 58239 Schwerte
Ausgabe: Januar 2004
